Der Parkplatznutzer - im Folgenden Fahrzeugnutzer genannt - schließt mit dem Hotel Juvena einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Stellplatzes (Mietvertrag) gemäß der an der Hotelrezeption sowie unter folgender Adresse verfügbaren Preisliste ab: https://www.hoteljuvena.pl/hotel/parking-i-garaz und verpflichtet sich, die Bedingungen dieser Verordnung einzuhalten.
Juvena bietet bewachte und unbewachte Stellplätze an. Alle Stellplätze auf dem Gelände vor und neben dem Gebäude sind unbewacht. Bewachte Stellplätze befinden sich in der Garage unter dem Gebäude, ausschließlich im rechten Flügel, entsprechend der Kennzeichnung.
Auf dem Parkplatz gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
Der Parkplatz ist für Pkw bestimmt, d.h. für Kraftfahrzeuge, die konstruktiv zum Transport von nicht mehr als neun Personen einschließlich Fahrer und deren Gepäck bestimmt sind, mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, sowie für zweirädrige Fahrzeuge der Kategorien L3e, L4e und L5e.
Der Fahrzeugnutzer hat die vertikalen und horizontalen Verkehrszeichen sowie Anweisungen des Hotelpersonals von Juvena zu beachten.
§2. HAFTUNG DES HOTEL JUVENA
Das Hotel Juvena haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen auf dem Parkplatz, mit Ausnahme von Schäden, die durch Verschulden des Hotels Juvena entstanden sind.
Das Hotel Juvena haftet nicht für Verlust von Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
Punkt 1 gilt nicht für Fahrzeuge, die auf vom Hotel Juvena als „Bewachter Parkplatz“ gekennzeichneten Stellplätzen geparkt sind.
§3. HAFTUNG DES FAHRZEUGNUTZERS
Der Fahrzeugnutzer haftet für Schäden, die von ihm oder seinem Fahrzeug anderen Fahrzeugnutzern, Fahrzeugen, dem Hotel Juvena und Dritten auf dem Parkplatz zugefügt werden.
Der Fahrzeugnutzer haftet für Verschmutzungen auf dem Parkplatz, die durch Auslaufen aus dem Fahrzeug verursacht werden, sowie für andere Verschmutzungen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Hotel Juvena unverzüglich über die in Punkt 1 und 2 genannten Vorfälle über die Hotelrezeption zu informieren.
Während der Parkzeit ist der Fahrzeugnutzer verpflichtet, sein Fahrzeug zu sichern, wozu das Schließen von Fenstern und Fahrzeugtüren sowie die Anwendung von Sicherheitssystemen des Fahrzeugs gehört.
§4. PARKEN UND PARKGEBÜHR
Das Hotel Juvena erhebt Parkgebühren gemäß der Preisliste, und der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, die Parkgebühr vor Verlassen des Hotelgeländes zu entrichten.
Ein Fahrzeug darf nur auf einem vom Hotel Juvena ausgewiesenen Stellplatz parken.
Ein Fahrzeug, das an einem anderen als einem ausgewiesenen Stellplatz abgestellt wird oder andere Fahrzeuge oder Zufahrten blockiert, kann auf Kosten und Risiko des Fahrzeugnutzers abgeschleppt werden.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Feuerwehr- und Rettungswegen ist verboten.
Das Parken auf Nachbarstellplätzen oder außerhalb der Markierung wird als kostenpflichtige Anmietung der betreffenden Stellplätze gemäß der Preistabelle betrachtet.
§5. SICHERHEIT
Auf dem Parkplatz ist untersagt: a) Alkoholkonsum und Einnahme von Rauschmitteln, b) Handel, Akquisition, Werbe- und Marketingaktionen, c) Reparatur, Waschen oder Reinigen von Fahrzeugen, d) Abstellen von Fahrzeugen mit laufendem Motor, e) Zurücklassen von Tieren im Fahrzeug, f) Längere Aufenthalte im Fahrzeug über die zum Parken oder Verlassen des Parkplatzes notwendige Zeit hinaus.
Die Einfahrt zum Parkplatz mit Fahrzeugen ist untersagt, die: a) beschädigt sind, wobei die Schäden andere Fahrzeuge, Parkplatznutzer oder die Substanz des Parkplatzes gefährden, b) nicht fahrbereit, unvollständig oder nicht den Anforderungen des Straßenverkehrsgesetzes entsprechen.
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