Personen, die diese Vorschriften nicht befolgen, wird Juvena die Erbringung von weiteren Dienstleistungen verweigern.
§ 1. Gegenstand der Regelungen
  1. Diese Hausordnung legt als solche die geltenden Regeln im Juvena in Międzywodzie 72-415, Leśna 4 strasse - im Folgenden Hotel genannt – fest und gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels aufhalten.
  2. Die Bestimmungen sind auf der Website des Hotels Einsehbar und können rund um die Uhr an der Hotelrezeption eingesehen werden.
§ 2. Hoteltag
  1. Ein Hotelzimmer wird in vollen Hoteltagen vermietet. Nur im Rahmen eines Aufenthaltspakets ist die Anmietung eines Hotelzimmers für mehrere Nächte je nach Hotel möglich.

  2. Der Hoteltag beginnt von 16:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr des Folgetages.

  3. Der Zimmermieter – im Folgenden auch Gast genannt – ist verpflichtet, die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel anzugeben. Fehlt eine solche Angabe, gilt das Zimmer als für eine Hotelnacht gemietet.

  4. Der Gast ist verpflichtet, den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthaltes bis spätestens 8:00 Uhr des Tages, an dem die Zimmermietzeit abläuft, an der Hotelrezeption anzumelden, was jedoch für das Hotel nicht bindend ist.

  5. Überschreitet der Gast die Mietzeit oder hinterlässt er dort Gegenstände, so berechnet das Hotel dem Gast hierfür eine Gebühr gemäß der an der Rezeption ausliegenden Preisliste – was nicht automatisch bedeutet, dass sich der Aufenthalt des Gastes im Zimmer um einen weiteren Hoteltag verlängert.

  6. Ist eine Verlängerung des Aufenthaltes nicht möglich, werden die persönlichen Gegenstände des Gastes unverzüglich nach Ablauf der Checkaut-Zeit vom Hotelpersonal aus dem Zimmer entfernt. Die Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände des Gastes richtet sich nach § 7, Punkt 4.

§ 3. Die Anmeldung
  1. Das Hotel akzeptiert nur Gäste die das zwölfte Lebensjahr beendet haben.
  2. Grundlage für die Anmeldung zu einem Aufenthalt im Hotel ist:
    a) die Vorlage eines gültigen, amtlichen Ausweisdokuments, das eine Überprüfung der Daten und Angaben anhand des Dokuments ermöglicht;
    b) das leserliche Ausfüllen und Unterschreiben der Meldekarte durch den Zimmermieter.
  3. Die Person, die sich für einen Aufenthalt im Hotel anmeldet, ist verpflichtet, der Rezeption die Anzahl der Personen mitzuteilen, die in dem/den von ihr gemieteten Zimmer(n) übernachten werden, einschließlich der Anzahl und des Alters minderjähriger Personen.
  4. Die Bezahlung des gemieteten Zimmers erfolgt im Voraus, vor Beginn des Aufenthaltes. In begründeten Fällen, die im Interesse des Hotels liegen, kann das Hotel von der Verpflichtung zur Bezahlung im Voraus absehen.
  5. Möchten Sie unsere zahlungspflichtigen Dienstleistungen zusammen mit Ihrer Hotelrechnung begleichen („Buchung aufs Zimmer“), so ist es erforderlich, an der Rezeption eine Sicherheit zu leisten: in Form einer Vorautorisierung Ihrer Zahlungs-/Kreditkarte oder in bar – I Höhe Ihrer voraussichtlichen Ausgaben, mindestens 800 PLN. Bis zum Verbrauch.
  6. Das Hotel kann vom Zimmermieter die Entrichtung einer Kaution zur Absicherung etwaiger Ansprüche des Hotels gegenüber dem Mieter verlangen.
§ 4. Ablehnung der Anmietung eines Hotelzimmers
  1. Das Hotel verweigert die Zimmervermietung an Personen:
    a) mit einem Haustier;
    b) mit einem Minderjährigen unter zwölf Jahren;
    c) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
    d) die sich gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verhalten;
    e) die verbale oder körperliche Aggression zeigen.
    Sowie an Personen, die bei einem früheren Aufenthalt gegen die Hausordnung verstoßen haben.
  2. Das Hotel kann die Beherbergung von Personen weigern, die: A. die in § 3 Ziffern 2 und 3 genannten Pflichten zu nicht erfüllen können. B. eine mögliche Hinterlegung der Kaution an der Hotelrezeption verweigern.
  3. Das Hotel wird die Aufnahme von Minderjährigen ohne die schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zum eigenständigen Aufenthalt im Hotel ablehnen, die auf einer Mustererklärung des Hotels oder durch einen Notar vorgelegt werden muss.
  4. Aufgrund der Verweigerung des Zutritts zum Aufenthalt wird das Hotel die Person nicht registrieren und keinen Zimmerschlüssel ausstellen.
  5. Bei einem im Voraus bezahlten Aufenthalt stellt die Weigerung des Zimmermieters, die in § 3 Punkten 1 bis 3 der Bestimmungen beschriebenen Verfahren durchzuführen, einen einseitigen Rücktritt vom Vertrag mit dem Hotel dar. Das Hotel erstattet keine Kosten, die im Zusammenhang mit einem solchen einseitigen Rücktritt entstehen.
§ 5. Der Hotelaufenthalt
  1. FRÜHSTÜCK
    A. Das Frühstück ist im Übernachtungspreis inbegriffen und wird im Restaurant Rosa Mare serviert, in Form eines Selbstbedienungsbuffets oder von Kellnern an den Tisch serviert – je nach Hotelkonzept.
    B. Für das im Zimmer servierte Frühstück wird ein Zuschlag gemäß der Preisliste an der Rezeption erhoben.
  2. DIE NACHTRUHE UND ERHOHLUNGSKOMFORT
    A. In allen Bereichen des Hotelgebäudes und auf dem Hotelgelände gilt von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr Nachtruhe.
    B. Während der Nachtruhe sind die Gäste und Personen, die die Dienstleist-ungen des Hotels in Anspruch nehmen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Nachtruhe anderer Personen in keiner Weise gestört wird.
    C. Das Verhalten der Gäste und anderer Personen darf den ganzen Tag über die Ruhe anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann Personen, die gegen diese Regel verstoßen, die weitere Erbringung von Dienstleistungen verweigern.
  3. ANWESENHEIT ANDERER PERSONEN
    A. Eine Weitervergabe des Zimmers an Dritte ist durch den Gast nicht möglich, auch wenn der von ihm bezahlte Hoteltag bzw. Aufenthalt noch nicht abgelaufen ist.
    B. Besucher. Personen, die nicht für einen Aufenthalt im Hotel registriert sind, können von 9:00 bis 22:00 Uhr als Gäste in den Hotelzimmern verweilen.
    C. Der Aufenthalt einer nicht angemeldeten Person im Zimmer nach 22:00 Uhr bedeutet, dass der Gast seinen Wunsch äußert, diese Person in einem Zimmer mit dem vorhandenen Standard und der vorhandenen Ausstattung unterzubringen, gegen eine Gebühr in Höhe der Hälfte des vollen Listenpreises des Zimmers.
  4. MINDERJÄHRIGE
    A. Minderjährige dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten auf dem Hotelgelände aufhalten. Die Erziehungsberechtigten haften für alle Schäden, die durch die ihnen anvertrauten Minderjährigen verursacht werden.
    B. Minderjährige über sechzehn Jahren dürfen sich nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten alleine im Hotel aufhalten.
    C. Das Hotel wendet im täglichen Betrieb die Standards zum Schutz von Minderjährigen an – gemäß den in diesem Bereich geltenden Vorschriften.
  5. HOTELAUSSTATTUNG UND VERANTWORTUNG DES GÄSTES
    A. Der Gast ist verpflichtet, sich zu Beginn seines Aufenthaltes mit der Zimmerausstattung vertraut zu machen und etwaige fehlende Gegenstände, Schäden oder Störungen unverzüglich der Rezeption zu melden, damit das Hotel reagieren kann.
    B. Eventuelle Schäden, Störungen oder Mängel, die nicht zu Beginn des Aufenthalts gemeldet wurden, gelten als vom Gast verschuldet.
    C. Abgesehen von geringfügigen Umstellungen von Möbeln und Geräten, die deren Funktionalität und sichere Nutzung nicht beeinträchtigen, ist es verboten:
    a) Möbel, Geräte und andere Gegenstände aus dem Hotelzimmer zu entfernen;
    b) Möbel, Geräte und andere Gegenstände aus dem Hotelgebäude zu entfernen;
    c) Möbel, Geräte und andere Gegenstände sowohl im Zimmer als auch in den Gemeinschaftsbereichen umzustellen.
    D. Es ist verboten, Möbel, Geräte oder Zubehör in das Zimmer mitzubringen, die nicht zur Standardausstattung des Zimmers gehören, insbesondere: Reisebetten, Matratzen, Laufställe, Kinderwagen, Fahrräder, Roller und andere kleine Sport-, Touristen- oder Freizeitgeräte.
    E. Es ist verboten, Gegenstände von Gästen auf den Fluchtwegen abzustellen.
    F. Der Abstellraum für Fahrräder und ähnliche befindet sich in der Hotelgarage, und andere Gegenstände der Gäste können während des Aufenthalts mit Hilfe der Hotelrezeption aufbewahrt werden.
    G. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot gemäß:
    - 5.C. wird dem Gast eine Gebühr in Rechnung gestellt, die die Kosten deckt, die dem Hotel entstanden sind, um das Zimmer mit nach Ermessen des Hotels angemessenen Anstrengungen und Mitteln in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen;
    - 5.D. wird dem Gast eine Gebühr in Höhe der Hälfte des Zimmerpreises für jede angefangene Hotelnacht, während der der Verstoß gegen das Verbot erfolgte, in Rechnung gestellt.
    H. Der Gast ist verpflichtet, die Notwendigkeit oder den Wunsch, die Anordnung der Möbel im Zimmer zu ändern, im Voraus mit der Hotelrezeption abzusprechen, um die in Punkt 5.G beschriebenen Folgen zu vermeiden.
    I. Der Gast trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schäden an der Ausstattung oder den Einrichtungen des Hotels, die durch ihn oder Besucher verursacht werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, die vom Gast verursachten Schäden auch nach seiner Abreise von seiner Zahlungskarte abzubuchen.
    J. Der Gast ist verpflichtet, den Schadenseintritt unverzüglich nach Feststellung der Rezeption zu melden.
    K. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, den Fernseher auszuschalten, das Licht auszuschalten, die Wasserhähne zu schließen, die Fenster, Balkontüren und die Zimmertür zu schließen und sicherzustellen, dass sie verschlossen sind.
    L. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verluste am Eigentum des Gastes, die aus der Nichtbeachtung der Empfehlungen in Punkt K resultieren.
  6. NICHTRAUCHERHOTEL
    A. Alle Wohneinheiten – Hotelzimmer und deren Badezimmer sowie alle anderen Räume und Bereiche im Gebäude – sind Nichtraucherzonen. Rauchen und Dampfen ist überall, einschließlich der Fenster, strengstens verboten.
    B. Wenn es notwendig wird das Zimmer zu lüftet, zusätzlich Wäsche gewaschen oder die Geräte gereinigt werden müssen, berechnet das Hotel dem Gast für diese Arbeiten zusätzlich 700 PLN.
    C. Auf den Balkonen und Terrassen der Hotelzimmer ist das Rauchen und Dampfen unter Beachtung des §5 Punkt 2.C gestattet.
  7. ÜBER DEN ÜBLICHEN STANDARD HINAUSGEHENDE REINIGUNG
    Sollte es aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Gastes notwendig sein, das Zimmer, das Badezimmer oder andere Räume im Gebäude oder auf dem Gelände über den Standard hinaus zu reinigen, wird das Hotel dem Zimmermieter die dafür aufgewendeten Kosten in Rechnung stellen: Zeitaufwand, Nutzung von Werkzeugen oder über den Standard hinausgehenden Werkzeugen sowie Materialien und Reinigungsmittel, und der Zimmermieter ist verpflichtet, Der Gast verpflichtet diese Kosten vor Beendigung des Aufenthalts und Verlassen des Hotels zu begleichen.
  8. BRANDSCHUTZ
    A. Aus Sicherheitsgründen: Gästen ist die Verwendung von offenem Feuer jeglicher Art sowie von elektrischen Geräten, die nicht zur Standardausstattung der Zimmer gehören, im Gebäude untersagt. Ausgenommen hiervon sind Ladegeräte und Netzteile für mobile Geräte wie Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops, Konsolen und E-Book-Reader.
    B. Das Auslösen eines Rauchmelders im Zimmer aufgrund von Handlungen des Gastes (z. B. Rauch, Nebelbildung usw.) führt zu einer Gebühr von 700 PLN pro Vorfall. Wird das Gebäude aufgrund dessen evakuiert und kommt die Feuerwehr an, trägt der Gast die rechtlichen Folgen und die Kosten der Evakuierung und Rettung.
  9. "BITTE NICHT STÖREN" AUSHANG
    Das „Bitte nicht stören“-Schild dient nur zur Hinweiszwecken und stellt für das Hotel keine Verpflichtung dar. Das Anbringen dieses Schildes an der Türklinke hindert das Hotelpersonal nicht daran, das Zimmer des Gastes zu betreten. Das Hotelpersonal hat das Recht, das Hotelzimmer jederzeit, insbesondere zwischen 11:00 und 16:00 Uhr, zu betreten, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu überprüfen oder aus technischen Gründen.
  10. VERANTWORTUNG DES HOTELS FÜR DIE GEGENSTÄNDE DES GÄSTES
    Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Gästen in das Gebäude eingebracht werden, richtet sich nach den Artikeln 846–849 des Polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung des Hotels ist beschränkt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption hinterlegt werden. Das Hotel ist berechtigt, die Verwahrung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, insbesondere Kostbarkeiten und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, abzulehnen, wenn diese ein Sicherheitsrisiko darstellen und im Verhältnis zur Größe oder zum Standard des Hotels übermäßig wertvoll sind oder übermäßigen Platz einnehmen.
  11. VERKÜRZUNG IHRES AUFENTHALTS
    Verkürzt der Gast seinen Aufenthalt im Hotel, erstattet das Hotel keine Kosten, die durch den einseitigen Rücktritt vom Vertrag entstehen.
§ 6. Regelungen der Zonen und Räume

Aufgrund der Anforderungen an Sicherheit, Hygiene und Risikoausschluss wird das Verhalten der Gäste in ausgewählten Bereichen, Zonen und Zimmern durch die dortigen Hausordnungen bestimmt.

§ 7. Vergessene Dinge
  1. Hinsichtlich der nach der Abreise des Gastes im Hotelzimmer zurückgelassenen Gegenstände verfährt das Hotel gemäß dem im Meldeschein zu Beginn des Aufenthalts im Hotel geäußerten Willen des Gastes gemäß Punkt 2.

  2. Zu Beginn seines Aufenthalts entscheidet der Gast über das Vorgehen des Hotels:
    A. Mit der Angabe seiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Registrierungskarte erklärt er, dass seine nach seinem Aufenthalt im Hotel verbliebenen Gegenstände gemäß dem Gesetz über Fundsachen (Gesetzblatt von 2019, Pos. 908, von 2022, Pos. 2375) behandelt werden.
    B. Mit der Unterlassung der Angabe seiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Registrierungskarte erklärt er, dass er seine nach seinem Aufenthalt im Hotel verbliebenen Gegenstände mit der Absicht zurücklässt, das Eigentum daran gemäß Artikel 180 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufzugeben.

  3. Ein im Zimmer zurückgelassener Gegenstand, für den die Bestimmungen zu Fundsachen gelten, kann vom Hotel auf Kosten des Gastes an die vom Gast angegebene Adresse gesendet werden.

  4. Für die gemäß § 2 Punkt 6 der Ordnung aus dem Zimmer entfernten Sachen des Gastes gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel 835-845: Aufbewahrungsvertrag.

§ 8. Parken von Fahrzeugen

Hotel haftet nicht für: Verlust oder Beschädigung eines Fahrzeugs, das sich auf dem Grundstück von Hotel befindet, mit Ausnahme von Schäden, die durch Verschulden von Juvena verursacht wurden. Für den Verlust von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen, mit Ausnahme von Fahrzeugen abgestellten im Bereich der ausgewiesenen bewachten Parkplätze.

§ 9. Sonstige Bestimmungen
  1. An Tagen mit besonderen Veranstaltungen im Hotel und auf dem Hotelgelände behält sich das Hotel das Recht vor, die Bewegungsfreiheit der Gäste sowie die Nutzung des Hotelangebots – zur Sicherheit der Hotelgäste – einzuschränken.

  2. Das Hotel bietet keinen Geldwechselservice an. Das Hotel akzeptiert Zahlungen in Fremdwährung zum an der Rezeption festgelegten Wechselkurs.

  3. Auf dem Hotelgelände und auf dem Hotelgrundstück sind folgende Aktivitäten verboten:
    a) Werbung, Haustürgeschäfte und Gelegenheitsverkäufe;
    b) Glücksspiele.

  4. Das Mitbringen von Tieren in das Gebäude ist grundsätzlich verboten, ausgenommen Servicehunde, bei Zweifeln ist dem Hotelpersonal die Servicehundebescheinigung vorzulegen.

  5. Das Mitbringen von Waffen, Munition, brennbaren, pyrotechnischen, explosiven, leuchtenden und anderen gefährlichen Materialien in das Hotel ist verboten.

Międzywodzie, 31. Januar 2025 [Aktualisieren: 30. Juni 2025]