Ein Hotelzimmer wird in vollen Hoteltagen vermietet. Nur im Rahmen eines Aufenthaltspakets ist die Anmietung eines Hotelzimmers für mehrere Nächte je nach Hotel möglich.
Der Hoteltag beginnt von 16:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr des Folgetages.
Der Zimmermieter – im Folgenden auch Gast genannt – ist verpflichtet, die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel anzugeben. Fehlt eine solche Angabe, gilt das Zimmer als für eine Hotelnacht gemietet.
Der Gast ist verpflichtet, den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthaltes bis spätestens 8:00 Uhr des Tages, an dem die Zimmermietzeit abläuft, an der Hotelrezeption anzumelden, was jedoch für das Hotel nicht bindend ist.
Überschreitet der Gast die Mietzeit oder hinterlässt er dort Gegenstände, so berechnet das Hotel dem Gast hierfür eine Gebühr gemäß der an der Rezeption ausliegenden Preisliste – was nicht automatisch bedeutet, dass sich der Aufenthalt des Gastes im Zimmer um einen weiteren Hoteltag verlängert.
Ist eine Verlängerung des Aufenthaltes nicht möglich, werden die persönlichen Gegenstände des Gastes unverzüglich nach Ablauf der Checkaut-Zeit vom Hotelpersonal aus dem Zimmer entfernt. Die Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände des Gastes richtet sich nach § 7, Punkt 4.
Aufgrund der Anforderungen an Sicherheit, Hygiene und Risikoausschluss wird das Verhalten der Gäste in ausgewählten Bereichen, Zonen und Zimmern durch die dortigen Hausordnungen bestimmt.
Hinsichtlich der nach der Abreise des Gastes im Hotelzimmer zurückgelassenen Gegenstände verfährt das Hotel gemäß dem im Meldeschein zu Beginn des Aufenthalts im Hotel geäußerten Willen des Gastes gemäß Punkt 2.
Zu Beginn seines Aufenthalts entscheidet der Gast über das Vorgehen des Hotels:
A. Mit der Angabe seiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Registrierungskarte erklärt er, dass seine nach seinem Aufenthalt im Hotel verbliebenen Gegenstände gemäß dem Gesetz über Fundsachen (Gesetzblatt von 2019, Pos. 908, von 2022, Pos. 2375) behandelt werden.
B. Mit der Unterlassung der Angabe seiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Registrierungskarte erklärt er, dass er seine nach seinem Aufenthalt im Hotel verbliebenen Gegenstände mit der Absicht zurücklässt, das Eigentum daran gemäß Artikel 180 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufzugeben.
Ein im Zimmer zurückgelassener Gegenstand, für den die Bestimmungen zu Fundsachen gelten, kann vom Hotel auf Kosten des Gastes an die vom Gast angegebene Adresse gesendet werden.
Für die gemäß § 2 Punkt 6 der Ordnung aus dem Zimmer entfernten Sachen des Gastes gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel 835-845: Aufbewahrungsvertrag.
Hotel haftet nicht für: Verlust oder Beschädigung eines Fahrzeugs, das sich auf dem Grundstück von Hotel befindet, mit Ausnahme von Schäden, die durch Verschulden von Juvena verursacht wurden. Für den Verlust von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen, mit Ausnahme von Fahrzeugen abgestellten im Bereich der ausgewiesenen bewachten Parkplätze.
An Tagen mit besonderen Veranstaltungen im Hotel und auf dem Hotelgelände behält sich das Hotel das Recht vor, die Bewegungsfreiheit der Gäste sowie die Nutzung des Hotelangebots – zur Sicherheit der Hotelgäste – einzuschränken.
Das Hotel bietet keinen Geldwechselservice an. Das Hotel akzeptiert Zahlungen in Fremdwährung zum an der Rezeption festgelegten Wechselkurs.
Auf dem Hotelgelände und auf dem Hotelgrundstück sind folgende Aktivitäten verboten:
a) Werbung, Haustürgeschäfte und Gelegenheitsverkäufe;
b) Glücksspiele.
Das Mitbringen von Tieren in das Gebäude ist grundsätzlich verboten, ausgenommen Servicehunde, bei Zweifeln ist dem Hotelpersonal die Servicehundebescheinigung vorzulegen.
Das Mitbringen von Waffen, Munition, brennbaren, pyrotechnischen, explosiven, leuchtenden und anderen gefährlichen Materialien in das Hotel ist verboten.
Międzywodzie, 31. Januar 2025 [Aktualisieren: 30. Juni 2025]